Freistellungsbescheinigungen

Hier finden Sie einen Auszug unserer Freistellungsbescheinigung – zur detaillierten Ansicht klicken Sie bitte das nachfolgende Bild an.

Wofür wird eine Freistellungsbescheinigung benötigt?

Soll der Empfänger einer Bauleistung (Leitungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug befreit werden, wird eine Freistellungsbescheinigung benötigt. Bescheinigungen dieser Art können beim Finanzamt beantragt werden und werden für höchstens 3 Jahre erteilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Kontaktieren Sie uns und fragen Sie nach der aktuellen Freistellungsbescheinigung.

ITS Stückemann - Freistellungsbescheinigung