Hier finden Sie einen Auszug unserer Freistellungsbescheinigung – zur detaillierten Ansicht klicken Sie bitte das nachfolgende Bild an.
Soll der Empfänger einer Bauleistung (Leitungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug befreit werden, wird eine Freistellungsbescheinigung benötigt. Bescheinigungen dieser Art können beim Finanzamt beantragt werden und werden für höchstens 3 Jahre erteilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kontaktieren Sie uns und fragen Sie nach der aktuellen Freistellungsbescheinigung.
Unser moderner Fachbetrieb bietet in den Handwerksbereichen Elektro, Sanitär und Heizung Service mit Sicherheit und Garantie und entspricht damit dem Kundenwunsch nach umfassender Beratung und hoher Arbeitsqualität.
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