Hygienisch problematisch in der Trinkwasserinstallation sind selten genutzte Entnahmestellen, so z. B. Gäste-WC, Gästezimmer, gelegentlich genutzte Räume (Partyraum) oder besonders Außenzapfstellen.
Aber auch in Wohnungen (Ferienwohnungen, leerstehende Wohnungen) kann Stagnationswasser ein großes Problem darstellen. Von Stagnationswasser spricht man, wenn das Wasser länger als 4 Stunden stillsteht. Hier handelt es sich um Wasser, das unter ungünstigen Bedingungen (erwärmtes Kaltwasser, alte rostige oder verschleimte Rohrleitungen) in der Hausinstallation vorhanden sein kann.
Besonders die Leitungen zu Außenzapfstellen sind stagnationsgefährdet. Um dem Kunden das Absperren und Entleeren der Leitung zu ersparen, werden oft frostfrei absperrende Ventile eingebaut. Damit ist das Risiko des Einfrierens beseitigt. Nicht beseitigt ist die Stagnationsgefahr. Denn wenn es draußen kalt ist, wird die Außenzapfstelle nicht benutzt und das Wasser steht in der Zuleitung.

Leitungen mit stehendem Wasser, die mit dem Trinkwassersystem in Verbindung stehen, bieten Bakterien ideale Lebensbedingungen. Durch so genannte Rückverkeimungen greifen die Bakterien dann auch auf die in Betrieb befindlichen Wasserleitungen über. Das gilt besonders für die Warmwasserleitungen oder schlechtgedämmte oder überhaupt nicht gedämmten Kaltwasserleitungen in beheizten Räumen oder Schächten.
Abhilfe gegen Stagnation
Unter Stagnationswasser versteht man herkömmliches Leitungswasser, dass längere Zeit unbewegt in den Leitungen steht, bspw. über Nacht.

Hierbei kann es zu chemischen Reaktionen kommen, bei dem Metallrohre Schwermetalle ins Wasser abgeben können. Lösen sich diese Bestandteile im stehenden, also Stagnationswasser, können erhebliche Folgeerkrankungen aus dem regelmäßigen Genuss des Trinkwassersauftreten, wie zum Beispiel Schädigungen des Nervensystems, Magen-Darm-Beschwerden oder auch Nierenschäden.
Oft ist Stagnationswasser auch mit Kupfer belastet. Befindet sich keine kalkreiche Schicht auf der Innenseite der Kupferrohre kann Kupfer an das Leitungswasser abgegeben werden. Ist dies der Fall können sich manchmal Grünspanspuren unter dem Wasserhahn bilden.
Aus hygienischen Gesichtspunkten sind die Trinkwasserleitungen als Reihen- oder Ringleitungssystem herzustellen, dazu sind spezielle Wandscheiben notwendig. Diese haben geringen Einzelwiderstände und ermöglichen niedrige Druckverluste in den Etagenverteilungen.
Auch wenn einzelne Armaturen nicht regelmäßig benutzt werden, wird der Wasserinhalt der gesamten Reihen- oder Ringleitung regelmäßig ausgetauscht, weil die am häufigsten benutzte Armatur (WC) eine Stagnation ausschließt.
Auch wenn einzelne Wohnungen (Ferienwohnungen) oder Zimmer (Hotel) nicht belegt sind, kann durch eine elektronisch gesteuerte Betätigungsplatte das System gepült werden.
Elektronisch gesteuerte Betätigungsplatte – Spülstation
In öffentlichen und gewerblichen Gebäuden mit Nutzungsunterbrechungen (Krankenhäuser, Hotels, Schulen, Kindergärten, Kitas) sind die hygienische Anforderungen an die Trinkwasserinstallation besonders zu beachten. Hier kann die Stagnation in den Trinkwasserleitungen (Kalt- und Warmwasser) von Hand durch den Haustechniker bzw. Hausmeister (Facility Manager) unterbrochen werden. Da hier der Aufwand ziemlich groß ist, weil besonders bei verzweigter Leitungsführung (Einzelzuleitungen oder T-Stück-Installation) jede Auslaufarmatur betätigt werden muss. Quelle: Viega GmbH & Co. KG
Der Einsatz einer elektronisch gesteuerten Betätigungsplatten mit einer Spülstation in Verbindung mit der Reihen- oder Ringleitungs-Installation ist die ideale Lösung, um die Trinkwassergüte an jeder Entnahmestelle sicherzustellen.
Die Betätigungsplatte, die am Ende einer Reihen- oder Ringleitung montiert wird, gewährleistet den bestimmungsgemäßen Betrieb durch eine dezentrale, individuelle Auslöseautomatik, die den Wasseraustausch sowohl zeit- als auch volumenbezogen über eine spezielle Programmierung steuert. Alle Entnahmestellen werden dazu durch eine „eingeschleifte“ Trinkwasserrohrverlegung, z. B. mit Doppelwandscheiben von Armaturanschluss zu Armaturanschluss, installiert.
Probennahme gibt klare Antworten
In öffentlichen Gebäuden sind Kontrollen der Wasserbeschaffenheit nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 (chemisch und mikrobiologisch) regelmäßig vorgeschrieben. Damit diese Probenahmen fachgerecht durchgeführt werden können, sind geeignete Probenahmestellen mit speziellen Entnahmearmaturen (Entnahmeventil) zu installieren. In weitverzweigten Installationen ist es sinnvoll, im Bereich der Kellerverteil- und Steigleitungen Probenahmestellen vorzusehen. Da mikrobiologische Probleme oftmals ausschließlich die Entnahmearmaturen vorhanden sind, sollten auch Entnahmestellen an den Stockwerksverteilungen angeordnet werden.

Bei der Probenahme treten die meisten Verfälschungen der Wasserproben auf. Deshalb sollten grundsätzlich spezielle Probenahmeventile eingeplant bzw. verwendet werden. Bei diesen Ventilen ist die Betätigungseinheit beflammbar und somit für die Sterilisation im Autoklaven geeignet. Damit diese Beprobung unter labornahen Bedingungen stattfinden kann, ohne eine Verfälschung der Parameter durch äußere Einflüsse, sollten nur dies Ventile verwendet werden. Sie sind fest installiert und totraumfrei und haben eine aufsteckbare, sterilisierbare Betätigungseinheit, die nur für den einmaligen Entnahmevorgang verwendet wird. Alle wasserberührten Teile der Betätigungseinheit sind aus Rotguss und können deshalb zur Desinfektion im Autoklaven temperaturbehandelt oder vor Ort beflammt werden.
In dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird die sinnvolle Verteilung von Probenahmestellen aufgezeigt, damit im Bedarfsfall evtl. Kontaminationen genauer lokalisiert werden können.
Probenahmen erfolgen an vorbereiteten Stellen der Installation, ohne Verwendung von Werkzeugen.
Die Trinkwasserverordnung
Die im November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung, brachte einschneidende Veränderungen mit sich, die insbesondere für Wohnungsunternehmen zum Teil aufwendige und kostspielige Auswirkungen nach sich ziehen. Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass die Betreiber, also Privatvermieter, Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsgenossenschaften ihre zentralen Großanlagen zur Warmwasserbereitung jährlich auf Befall durch Legionellen überprüfen lassen müssen. Damit verbunden wird die Pflicht zur Anzeige des entsprechenden Bestandes bei den Gesundheitsämtern.
Und hier wird es jetzt ernst: Stichtag für die Überprüfung ist der 31.10.2012. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Untersuchungsergebnis erstmals dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.
„Praktisch jedes Mehrfamilienhaus, das eine zentrale Warmwasserversorgung hat, ist von der Prüfpflicht betroffen. Nicht betroffen und auf der sicheren Seite sind Anlagen, bei denen das Trinkwasser dezentral mit Durchlauferhitzern oder Kleinspeichern erwärmt wird.“