Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität
Die Bundesregierung hat die Förderung von Elektromobilität neu ausgerichtet: Für Hybridfahrzeuge ist seit 1. Januar 2023 der so genannte "Umweltbonus" entfallen. In der zweiten Hälfte des Jahres wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen beschränkt und im weiteren Verlauf für E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis gestrichen.
E-Autos werden immer beliebter und sind im Massenmarkt angekommen: Im Jahr 2021 wurde das 1-Millionen-Ziel erreicht und die Zahlen steigen weiter. Für die Bundesregierung Grund genug, die Förderung von E-Mobilität auf den Klimaschutz zu fokussieren. Das bedeutet: Plug-In-Hybridfahrzeugen werden seit 01.01.2023 nicht mehr gefördert, der Umweltbonus wird auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert.
Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es aktuell unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
Zur Förderseite der KfW - Kredit 293
BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen
Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert.
Förderung seit dem 01.01.2023
- nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
- für Privatpersonen und Unternehmen
Förderung ab dem 01.09.2023
- nur noch für Privatpersonen
Förderung ab dem 01.01.2024
- mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr
KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
Regionale Förderung
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW beispielsweise Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
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