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Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität

Die Bundesregierung hat die För­derung von Elektro­mobi­lität neu ausgerichtet: Für Hybrid­fahr­zeuge ist seit 1. Januar 2023 der so ge­nannte "Umwelt­bonus" entfallen. In der zweiten Hälfte des Jah­res wird der Kreis der Antrags­berech­tigten auf Privat­per­sonen be­schränkt und im wei­teren Ver­lauf für E-Autos über 45.000 EUR Netto­listen­preis gestrichen.

Förderung von Elektromobilität

E-Autos werden immer belieb­ter und sind im Massen­markt an­ge­kommen: Im Jahr 2021 wurde das 1-Millionen-Ziel erreicht und die Zah­len stei­gen wei­ter. Für die Bundes­regie­rung Grund genug, die För­derung von E-Mobi­lität auf den Klima­schutz zu fokus­sieren. Das be­deutet: Plug-In-Hybrid­fahr­zeugen werden seit 01.01.2023 nicht mehr gefördert, der Umwelt­bonus wird auf batterie- und brenn­stoff­zellen­betrie­bene Fahr­zeuge kon­zentriert.

Für Privat­personen und Unter­nehmen gibt es aktuell unter­schied­liche Förder­mög­lich­keiten:

KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben

Zur Förderseite der KfW - Kredit 293


BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen

Förderfähig sind rein batterie­betriebene Elektro­autos, Hybridelektro­fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brenn­stoffzellen­autos sowie Fahr­zeuge, die keine lokalen CO2-Em­mis­sionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Em­missionen pro Kilo­meter verur­sachen. Das Fahr­zeug muss sich auf der Liste der förder­fähigen Autos befin­den. Es werden so­wohl Neu­wagen als auch junge Gebrauchte geför­dert.

Förderung seit dem 01.01.2023

  • nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brenn­stoff­zellen­fahr­zeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • für Privatpersonen und Unter­nehmen

Förderung ab dem 01.09.2023

  • nur noch für Privatpersonen

Förderung ab dem 01.01.2024

  • mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
  • Fahrzeuge mit höherem Netto­listen­preis erhalten keine Förderung mehr

Zum Merkblatt des BAFA


KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektro­fahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigent­lichen KFZ-Steuer an.


Regionale Förderung

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW beispiels­weise Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Mehr zum Förderprogramm progres.nrw


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